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   VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19   

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VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19 (https://dejure.org/2021,32785)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.2021 - 16 K 1323/19 (https://dejure.org/2021,32785)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 16 K 1323/19 (https://dejure.org/2021,32785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Wechsel der Besoldungsordnungen; Erstfestsetzung, Neufestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Sie sind zwingend und abschließend im Wege eines Gesetzes zu regeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 2 C 2/13 -, juris Rn. 18).

    Eine analoge Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften widerspricht dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes im Besoldungsrecht, weshalb im Regelungsbereich des Besoldungsrechts einer analogen Anwendung besonders enge Grenzen gesetzt sind (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 2 C 2/13 -, juris Rn. 18).

    Durch die Gesetzesbindung der Besoldung ist es daher der Verwaltung ebenso wie den Gerichten verwehrt, Beamten bzw. Richtern eine von der gesetzlichen Regelung abweichende geregelte Besoldung zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 27.03.2014 - 2 C 2/13 -, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Denn aufgrund des Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes zum 01.01.2011, dass die bis dahin in Baden-Württemberg fortgeltenden Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes ersetzte, war die Festsetzung des Besoldungsdienstalters mit Bescheid vom 08.01.2008 auf Grundlage des § 38 BBesG a. F. nicht mehr maßgeblich (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, juris Rn. 18).

    Auch aus den Bestimmungen der §§ 98 Abs. 1, 100 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 100 Abs. 1 Satz 2 LBesGBW folgte keine Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen zum 01.01.2011, sondern lediglich eine betragsgemäße Überleitung des Amtes des Klägers in das entsprechende Amt der neuen Besoldungsordnung und - zur Verhinderung von Besoldungseinbußen - eine Anpassung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, juris Rn. 26).

    Eine über das bloße Verhindern von Besoldungseinbußen hinausgehende Bedeutung kann den Überleitungsvorschriften hingegen nicht beigemessen werden, sodass diesbezüglich auch eine Analogie oder eine erweiternde Auslegung der Vorschriften ausscheidet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2018 - 4 S 1462/17

    Besoldung von Beamten - Neufestsetzung des Beginns des Aufstiegs in den

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Ein verlässlicher und dauerhafter Bestand der Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen ist daher für die fehlerfreie und klare Einordnung des Bediensteten in die Grundgehaltsstufe und die daraus folgende Berechnung der Besoldungshöhe unerlässlich (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 -, juris Rn. 22).

    Daraus errechnet sich gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG ein Gesamtbetrag in Höhe von (262,38 EUR x 36 Monate =) 9.445,68 EUR (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2017 - 2 KSt 1/17 u.a. -, juris Rn. 8; VG Saarland, Urteil vom 10.12.2019 - 2 K 4/18 -, juris; a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 -, juris Rn. 57).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Differenzierungen sind damit nicht ausgeschlossen, bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.2017 - 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 -, juris Rn. 81 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Dabei ist es unerheblich, ob die Regelungen zugunsten oder zulasten des Beamten bzw. Richters Anwendung finden (BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04 -, juris Rn. 10).
  • VG Saarlouis, 10.12.2019 - 2 K 4/18

    Zur Festsetzung der Erfahrungsstufe beim Wechsel aus der Besoldungsordnung A

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Daraus errechnet sich gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG ein Gesamtbetrag in Höhe von (262,38 EUR x 36 Monate =) 9.445,68 EUR (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2017 - 2 KSt 1/17 u.a. -, juris Rn. 8; VG Saarland, Urteil vom 10.12.2019 - 2 K 4/18 -, juris; a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 -, juris Rn. 57).
  • VG München, 07.10.2014 - M 21 K 12.2137

    Nachzahlung der Besoldung; Verbot der Altersdiskriminierung

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2021 - 16 K 1323/19
    Denn er wird aller Voraussicht nach auch künftig im Dienst des beklagten Landes stehen und eine Besoldung nach der Besoldungsordnung R beziehen (vgl. zur Beachtung zukünftiger Entwicklungen: VG München, Urteil vom 07.10.2014 - M 21 K 12.2137 -, juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 816/21

    Festsetzung des Beginns des Aufstiegs in Erfahrungsstufen bei Wechsel eines

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 2. Februar 2021 - 16 K 1323/19 - wird abgelehnt.
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